LEISTUNGEN

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen im Bereich Gutachtenerstellung in Berlin und Umgebung an.

Haftpflichtschaden

Laut § 249 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt folgender Grundsatz:

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden ist die Wertminderung zu berücksichtigen.

Im Falle eines Haftpflichtschadens sind die Kosten des Kfz-Gutachtens von der Versicherung des Schadenverursachers zu übernehmen. Wir rechnen unsere Gutachtenkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei uns müssen Sie nicht in Vorleistung treten.

Kaskoschaden

Ein Kfz Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden beschädigt wurde. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur Kfz- Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs.

Die Ansprüche in einem Kfz Kaskoschadenfall unterscheiden sich von den rechtlichen Ansprüchen im Kfz Haftpflichtschadenfall. Im Kaskoschadenfall gestaltet der Versicherer mit Hilfe der AKB die Vertragsbedingungen.

Der Umfang der Ersatzleistungen der Kaskoversicherung ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.

Die Versicherung macht im Schadenfall von ihrem  Weisungsrecht gebrauch. Das heißt die Versicherung bestimmt den Gutachter selbst. Es empfiehlt sich daher nicht einen Gutachter Ihrer Wahl einzuschalten ohne vorher mit der eigenen Versicherung gesprochen zu haben.

Der Grundsatz des Haftpflichtschadenrechtes, dass der Geschädigte einen neutralen Schadengutachter wählen kann, gilt im Kaskofall nicht.

Die Übernahme der Kosten für ein Schadengutachten sollte im Kaskoschadenfall mit der Versicherung abgestimmt werden.

Wertgutachten

Ein Wertgutachten schafft Klarheit über den Verkehrswert eines Fahrzeuges. Die Erstellung eines Wertgutachtens empfiehlt sich, wenn

• Sie eine Fahrzeug verkaufen und hierfür eine objektive Einschätzung möchten,

• Sie den Verkehrswert eines Fahrzeuges gegenüber dem Finanzamt dokumentieren möchten,

• Sie Ihr Betriebsvermögen feststellen lassen möchten,

• Sie spezielle Umbauten am Fahrzeug durchgeführt haben und die Wertsteigerung dokumentiert haben möchten

Rechnungsprüfung

Sie haben von einem anderen Sachverständigen ein Gutachten oder von einer Werkstatt eine Rechnung erhalten und möchten diese auf ihre Richtigkeit durch einen Dritten prüfen lassen. Die Rechnungsprüfung ist eine eigenständige Leistung des Sachverständigen, für die er dem Geschädigten ein Honorar berechnen kann.

Beweissicherung

Falls Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, bei dem die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist, bieten wir Ihnen an, eine kostenlose Beweissicherung durchzuführen.

Dazu dokumentieren wir die Schäden an Ihrem Fahrzeug und archivieren die Beweismittel bis zur Klärung der Schuldfrage.

Nach deren Klärung kann mit Hilfe der gespeicherten Beweismittel ein Gutachten erstellt werden.

Sie können Ihr Fahrzeug unabhängig von der Klärung der Schuldfrage reparieren lassen und wieder nutzen.

Kostenvoranschlag

Die Kosten eines Kurzgutachtens im Fall eines Bagatellschadens entsprechen denen eines Kostenvoranschlages einer Kfz-Fachwerkstatt und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Das Kurzgutachten enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten und Lichtbilder des Fahrzeuges sowie dessen Beschädigungen.

Sollte der Fall eines so genannten Bagatellschadens eintreten, so erstellen  wir ein Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten (Schaden bis 750,- € Netto).

Old-und Youngtimer Gutachten

Um ein klassisches Fahrzeug bei einer Oldtimerversicherung versichern zu können, wird eine Fahrzeugbewertung benötigt. Das Oldtimer-Wertgutachten gibt über den Zustand und den Wert des Fahrzeuges Auskunft.

Ein Kurzgutachten dient der präzisen Versicherungseinstufung Ihres Young- oder Oldtimers und sollte alle 2 Jahre erneuert werden, um die Wertentwicklung im Laufe der Jahre einschätzen zu können und um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Wichtig! Die Kurzbewertung dient ausschließlich zur Versicherungseinstufung und ist nicht für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges geeignet.

Sollte der Umfang einer Kurzbewertung nicht ausreichen, erstellen wir Ihnen gerne ein ausführliches Oldtimergutachten.

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